Liste von aktiven Richtlinien
Name | Typ | Nutzerbestätigung |
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Nutzungsregelung | Richtlinie zur Website | Alle Nutzer/innen |
Zusammenfassung
Regelungen zur Nutzung von Moodle mit Systemen aus dem Landesnetz (NIC-Clients) vom 01.10.2021
Vollständige Richtlinie
- Das NLQ stellt das Learning-Management-System Moodle (im folgenden Moodle genannt) für die Beschäftigten des MK, der RLSB, des NLQ, der Studienseminare und der landeseigenen Schulen zur Verfügung.
- Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle dort beschäftigten Personen für die Nutzung von Moodle mit Systemen aus dem Landesnetz (NIC-Geräte). Die IT-Nutzungsanweisungen der Behörden gemäß der ISLL und ISRL des Landes gelten entsprechend. Diese Regelungen dienen dem Schutz des Landesnetzes.
- Für die Nutzer können 2 zentralen Ebenen angelegt werden
- Eine Rolle auf Ebene der Moodleinstanz (Systemebene) „Manager“
- Verschiedene Rolle auf Kursebene (Kursbereichsmanager, Kursersteller, Trainer, Trainer ohne Bearbeitungsrechte, Teilnehmer
Personen mit der Ebene unter 1) können Räume anlegen und diese Personen unter 2) zuordnen. Es ist zu gewährleisten, dass nur die Administration im NLQ Personen zu 1) berechtigen kann.
- Für
Personen unter 1) ist durch die verantwortliche Stelle im NLQ eine
entsprechende namentliche Liste zu führen.
Für Personen unter 2) müssen durch die Personen unter 1) entsprechende namentliche Listen für jeweilige von ihnen angelegte Veranstaltungen/Räume geführt werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Auflistungen aktuell und nicht durch Unbefugte manipulierbar sind (z.B. durch Passwortschutz). Die Auflistung kann elektronisch im System Moodle selbst vorgenommen werden (z.B. Nutzungsverwaltung/Log-Dateien).
- Im Rahmen einer Nutzung von Moodle ausgetauschte Dateien (z.B. über die Chatfunktion) müssen vor Verarbeitung im Landesnetz mittels eines manuellen Scans auf Schadprogramme geprüft werden, da diese nicht durch den zentralen Virenfilter des Landesnetzes erfasst werden können. Dies gilt insbesondere für verschlüsselte/passwortgeschützte Dateien.
- Der ServiceDesk/Support des IT.N und die IT-Koordination der Behörden sind nicht zuständig für die Nutzungsverwaltung sowie Problemstellungen im Zusammenhang mit Moodle. Personen unter 1) wenden sich bitte an Herrn Christoph Samsen (NLQ); Personen unter 2) wenden sich an die Person, die ihren genutzten Raum angelegt hat.
- Bei Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall ist neben den vorgenannten Stellen auch der/die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) der Behörde zu informieren.
- Über Ausnahmen der vorgenannten Regelungen entscheidet der/die zuständige ISB der jeweiligen im begründeten Einzelfall.